Kurzzeit-Pflege und Verhinderungs-Pflege
Haben Sie oder Ihre Angehörigen einen vorübergehenden Bedarf an stationärer Pflege, können wir Ihnen in unseren Pflegeeinrichtungen die entsprechend ausgestatteten Zimmer anbieten. Dies kann der Fall sein nach einem Krankenhausaufenthalt, im Anschluss an eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme, bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson oder einfach zur zeitweisen Entlastung von pflegenden Angehörigen. Sie können uns für wenige Tagen oder auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl von Plätzen beschränkt ist. Sollten Sie also einen Platz benötigen, fragen Sie uns rechtzeitig nach der Verfügbarkeit.
Die anteilige Kostenübernahme von Kurzzeit-Pflege und Verhinderungs-Pflege durch die Pflegekassen ist ein sehr komplexes Thema.
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Stiftung Bruderhaus Ravensburg
Telefon 0751-363 58-0 oder per E-Mail.
