Zustiftungen, Spenden, Ehrenamt
Die gemeinnützige Stiftung Bruderhaus ist – in der mittelalterlichen Stiftertradition liegend – streng dem Stiftungszweck verpflichtet. Dabei ist das Vermögen zu erhalten und ausschließlich für die Zwecke Altenhilfe und Denkmalschutz zu verwenden.
Alle Erträge, Spenden und Zustiftungen bleiben in der Stiftung und dienen ausschließlich dem Stiftungszweck und damit den älteren Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Sie verfolgt vom Finanzamt anerkannt gemäß § 10 AO gemeinnützige Zwecke.
Die Stiftungsgelder werden vom Stiftungsrat nach sehr sorgfältiger und zweckgebundenen Abwägung dafür eingesetzt, die Philosophie und Ziele des Bruderhauses in großer Verantwortung und mit Nachhaltigkeit zu verfolgen und für die Bürger auszubauen. Dieses ausgeprägte Bewusstsein für das Gemeinwohl gibt jedem Spender und Förderer ein gutes und sicheres Gefühl, dass die Gelder optimal verwendet werden.
Allerdings helfen nicht nur finanzielle Beiträge, sondern besonders auch ehrenamtliches Engagement, die Ziele der Stiftung zu unterstützen. Beides kommt direkt den älteren Menschen zu Gute.
Unser Spendenkonto bei der
Kreissparkasse Ravensburg IBAN DE27 6505 0110 0048 2577 74
Ihr Ansprechpartner für ehrenamtliches Engagement:
Michael Abler, Hausleitung, Telefon 0751-363 58-50