Testpflicht entfällt ab 01. März 2023.
FFP2-Maske muss bis voraussichtlich 07.04. weiterhin getragen werden.
Zum Schutze der Bewohnerschaft bitten wir Sie, folgende Maßnahmen zu beachten:
- Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung
- Sie haben keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, oder anderen schweren Erkältungserkrankungen: namentliche Atemnot, Heiserkeit, Husten, Fieber, Verlust von Geruchs- und / oder Geschmackssinn.
- Sie hatten in den letzten Tagen wissentlich keinen Kontakt zu Corona-Infizierten.
Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.
S. Arana, Hausleitung Bruderhaus Ravensburg S. Flierl, Hausleitung Haus Oberhofen