Aktuelles

Unsere aktuelle Besuchsregelung         

gem. Infektionsschutzgesetz (IFS), §28b gültig: 01.03.2023 – 07.04.2023

 

Testpflicht entfällt ab 01. März 2023.

 

FFP2-Maske muss bis voraussichtlich 07.04. weiterhin getragen werden.

 

 

Zum Schutze der Bewohnerschaft bitten wir Sie, folgende Maßnahmen zu beachten:

 

  • Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung
  • Sie haben keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, oder anderen schweren Erkältungserkrankungen: namentliche Atemnot, Heiserkeit, Husten, Fieber, Verlust von Geruchs- und / oder Geschmackssinn.
  • Sie hatten in den letzten Tagen wissentlich keinen Kontakt zu Corona-Infizierten.

 

 

Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.

 

S. Arana, Hausleitung Bruderhaus Ravensburg                          S. Flierl, Hausleitung Haus Oberhofen